Allgemeine Geschäftsbedinungen

1. Art und Umfang der Leistung

ALIS CLEAN verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen. Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen.  

Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt ALIS CLEAN Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nichts anderes vereinbart.  

 

2. Reinigungspersonal

ALIS CLEAN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt ALIS CLEAN.  Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der ALIS CLEAN überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesem.  

Die Objektleitung ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der ALIS CLEAN. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von ALIS CLEAN eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Dies gilt auch für Kinder.  

 

3. Reinigungsmittel und Geräte

ALIS CLEAN stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte sowie Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapiere sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank oder ähnliches zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.  

 

4. Gewährleistung/Auftragserfüllung

Die Werkleistungen der ALIS CLEAN gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden, schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels müssen dabei genau beschrieben werden.  

Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB ALIS CLEAN eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. 

Bei einmaligen Werkleistungen (z. B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch ALIS CLEAN. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.  

Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigte Mängel beanstandet, so ist ALIS CLEAN zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an ALIS CLEAN weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

 

5. Schlüssel und Notfallvorschriften

Sofern die Reinigungsleistungen außerhalb der üblichen Bürozeiten des Auftraggebers gemäß Vertrag stattzufinden haben, hat der Auftraggeber ALIS CLEAN die für den Dienst notwendigen Schlüssel rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der ALIS CLEAN herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet ALIS CLEAN im Rahmen der Ziffer 10.

 

6. Ausführung durch andere Unternehmen

ALIS CLEAN ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen. 

 

7. Unterbrechung der Reinigung

Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen oder anderen Fällen höherer Gewalt kann ALIS CLEAN den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist ALIS CLEAN verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

 

8. Nichtzahlung des Entgelts

Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen von ALIS CLEAN nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann ALIS CLEAN bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. ALIS CLEAN bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 %  des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht nachzuweisen, dass ALIS CLEAN durch den Annahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.

 

9. Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der ALIS CLEAN wird der Vertrag nicht berührt.

 

10. Haftung und Haftungsbegrenzung

Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet ALIS CLEAN im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grob fahrlässig von ihr, ihrem gesetzlichen Vertreter oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfache Fahrlässigkeit, haftet ALIS CLEAN nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber nicht Kaufmann, haftet ALIS CLEAN auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt ALIS CLEAN ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit (z.B.  Personenschäden), so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsumme entspricht: 

2 Mio. EUR für Personenschäden:  

1 Mio. EUR für Sachschäden je Schadensfall 

50 000 EUR für Schlüsselschäden je Schadensfall  

Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht vorhersehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der ALIS CLEAN in keinem Zusammenhang stehen, wie z. B. die Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung oder Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen oder elektrischen Anlagen oder ähnliches.

 

11. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

 

12. Zahlung des Entgelts

Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungstellung ohne Abzug zahlbar.  

Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt die ALIS CLEAN seine Leistung jeweils zum Letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.  

Mahnungen werden dem Auftraggeber mit 10,00 € in Rechnung gestellt. 

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.  

Sonderleistungen, die nicht Vertragsgegenstand sind und seitens des Auftraggebers zusätzlich in Auftrag gegeben werden, werden nach jeweiligem Abschluss der Arbeiten seitens ALIS CLEAN gegenüber dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.

 

13. Vertragsbeginn, Vertragskündigung

Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.  

Das Vertragsverhältnis kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von  sechs Wochen zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

 

14. Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

 

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Ingolstadt.